| Kapitalanlagen - Aus der Praxis |
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Diesen Satz hört der leitende Angestellte von seinem Steuerberater nicht zum ersten Mal. Die ihm von verschiedenen Kapitalanlageverkäufern vorgelegten Angebote gehen von Schiffs- über Flugzeugbeteiligungen, geschlossenen Immobilien-Fonds bis zu Einzel-Immobilien. Auch eine Eigentumswohnung in seiner unmittelbaren Nachbarschaft reizt den 42-jährigen. Sein Ziel: Steuern sparen unter Einsatz möglichst geringer Eigenmittel.
Die Beratung durch UFS zeigt, dass nur einige wenige Anlagen den strengen Kriterien einer soliden und rentablen Geldanlage gerecht werden. Ohne Einsatz von Eigenkapital solides Real-Immobilieneigentum erwerben. Die Abwicklung erfolgt über einen Treuhänder. Der Bauinitiator hat nachweislich über 20 Jahre Markterfahrung und erteilt umfangreiche, abgesicherte Garantien. Die Steuer- und Rentabilitätsbetrachtung prognostiziert nachvollziehbar die Entwicklung dieser Kapitalanlage für die nächsten 20 Jahre. Der Sparer erzielt eine dauerhafte steuerfinanzierte zweite Altersversorgung.
UFS wird von dem ausscheidenden Mitarbeiter eines Großunternehmens im frühen Stadium der Verhandlungen gebeten, in Fragen der Abfindung zu helfen. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater werden im Rahmen der Gestaltung der Abfindungserklärung mit dem Unternehmen steuergünstige Auszahlungsvarianten sowie das Ausnutzen der Vervielfältigungsregel in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung vereinbart. In drei verschiedenen Szenarien erfährt die Familie, wie sich unterschiedlich angelegte Kapitalbeträge auf die monatliche Liquidität auswirken werden. Danach wird das ausgezahlte Kapital teilweise zur Tilgung von Hypothekendarlehen und zur mittel- und langfristigen Anlage genutzt. Eine regelmäßige Auszahlung sichert den Übergang in die Altersrente. Sein versteuertes Einkommen sollte man beim Geldanlegen nicht noch einmal versteuern.
Die auf mehreren europäischen Auslandskonten verteilten Wertpapierdepots eines Erblassers werden unter den fünf Erben aufgeteilt. Zwei Erben und ihre Eltern lassen sich bei der Anlage ihres Erbteils von je 1,1 Mio Euro von UFS beraten. Da beide Erben studieren, wünschen sie sich die Sicherung ihres monatlichen Unterhalts sowie die dauerhaft solide Anlage des Kapitals mit der Option, über dieses nach dem Studium teilweise wieder zu verfügen. Darüber hinaus soll die entstehende Steuerpflicht bei Kapitaleinkünften möglichst reduziert werden. UFS übernimmt die Depotanalyse sämtlicher Depots und führt die Einlagen der beiden Erben auf einem Konto zusammen. Die Erben erhalten einen Anlagemix bestehend aus Leibrenten-, Immobilien- und Investmentanlagen: Gegen einen geringen Einmalbeitrag wird eine lebenslange Altersrente in Höhe von 9.000,- Euro monatlich pro Erbe gesichert. Diese Rente wird auch im Falle der Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Der Investitionsbetrag für eine vermietete steuersparende Eigentumswohnung wird zu 50% finanziert, eine Investmentanlage für die Tilgung eingesetzt. Die monatliche Liquidität erfolgt über einen Investment-Auszahlungsplan. Der überwiegende Teil wird in ein verwaltetes Investmentdepot investiert. Im Ergebnis bedeutet das für jeden der beiden Erben:
Dies ist viel mehr, als die beiden Studenten erwartet hatten.
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