Praxisbeispiele Kapitalanlagen

„Sie zahlen zu viel Steuern“

Diesen Satz hört der leitende Angestellte von seinem Steuerberater. Die ihm von verschiedenen Kapitalanlageverkäufern vorgelegten Angebote gehen vom geschlossenen Immobilien-Fonds bis zu Einzel-Immobilien. Auch eine Eigentumswohnung in seiner unmittelbaren Nachbarschaft reizt den 42-jährigen.

Sein Ziel: Steuern sparen unter Einsatz möglichst geringer Eigenmittel.

Die Beratung durch UFS zeigt, dass nur einige Anlagen den strengen Kriterien einer soliden und rentablen Geldanlage gerecht werden. Bei vielen Angeboten hätte der Steuersparer mit den gesparten Steuern nicht sich, sondern fremde Bauherren und Initiatoren reich gemacht. Von UFS erhält er eine fundierte Analyse der ihm vorliegenden Angebote und die Möglichkeit, die seine volle Zustimmung findet:

Ohne Einsatz von Eigenkapital solides Immobilieneigentum erwerben.

Die Abwicklung erfolgt über einen Treuhänder. Der Bauinitiator hat nachweislich über 20 Jahre Markterfahrung und erteilt umfangreiche, abgesicherte Garantien. Die Steuer- und Rentabilitätsbetrachtung prognostiziert nachvollziehbar die Entwicklung dieser Kapitalanlage für die nächsten 20 Jahre. Der Sparer erzielt eine dauerhafte steuerfinanzierte zweite Altersversorgung.

 

 

Abfindung verdoppelt

UFS wird von dem ausscheidenden Mitarbeiter eines Großunternehmens im frühen Stadium der Verhandlungen gebeten, bei der Gestaltung der Abfindungserklärung und der Anlage der Abfindung zu helfen.

Mit dem Unternehmen werden steuergünstige Auszahlungsvarianten sowie das Ausnutzen der Vervielfältigungsregel im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung vereinbart.

In drei verschiedenen Szenarien erfährt die Familie, wie sich unterschiedlich angelegte Kapitalbeträge auf die monatliche Liquidität auswirken werden.

Danach wird das ausgezahlte Kapital teilweise zur Tilgung von Hypothekendarlehen und zur mittel- und langfristigen Anlage genutzt.

Eine regelmäßige Auszahlung sichert den Übergang in die Altersrente.

 

Sein versteuertes Einkommen sollte man beim Geldanlegen nicht noch einmal versteuern.


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