Sind Sie gegen Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer abgesichert? - Und wie gefährdet ist Ihr Unternehmen durch eigene Mitarbeiter?
Geschäftsführer-Absicherung
Der bestellte Geschäftsführer eines mittelständischen Produktionsunternehmens fühlt sich durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens gut abgesichert. Doch als eine Fehlentscheidung zu Verlusten führt, machen die Gesellschafter Schadenersatzansprüche gegen ihn persönlich geltend.
Nachdem die Angelegenheit glücklicherweise gütlich beigelegt werden konnte, beschließt die Geschäftsleitung, für ihre Organe eine D&O-Versicherung abzuschließen, die in zukünftigen Fällen die persönliche Haftung von Unternehmensorganen ("directors and officers") abdeckt.
UFS beginnt mit der Prüfung des Risikos und der Konzeption einer bedarfsgerechten Absicherung.
Dazu werden zunächst die Risiken ermittelt, die zu einer Haftung der Organe (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat) führen können.
Nicht jedes Risiko muss durch Versicherungen abgedeckt werden. Manchesmal genügt auch eine Vereinbarung zur Haftungsfreistellung des Geschäftsführers durch das Unternehmen.
Für die notwendig zu versichernden Risiken wird - in Zusammenarbeit mit einem hierfür in Frage kommenden, erfahrenen Versicherer - ein maßgenaues Absicherungskonzept erstellt und für das Unternehmen umgesetzt.
UFS konzipiert und vermittelt seit Jahren D&O Absicherungen für die Organe von Kapitalgesellschaften und vergleicht regelmäßig sämtliche auf dem deutschen Markt angebotenen Risikodeckungen.
Schädigung durch Mitarbeiter
Hätte Unternehmer Martin D. das gewusst... Sein Metallbaubetrieb mit 20 Mitarbeitern wurde durch seinen Buchhalter mit lange unbemerkt gebliebenen Unterschlagungen fast ruiniert.
Bereits für 4.000,- Euro im Jahr - ein Monatsgehalt des Verursachers - hätte er eine Vertrauensschadenabsicherung abschließen können, die die Folgen für sein Unternehmen gemildert hätte.
Aus dem Schaden klug geworden, beauftragt der Unternehmer UFS mit der Gestaltung des entsprechenden Versicherungssschutzes.
Auch hierbei ermittelt UFS zunächst die individuelle Gefährdungssituation des Unternehmers. Durch betriebliche Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmechanismen lassen sich viele Schäden bereits von vornherein ausschließen - z.B. wird die Möglichkeit von EDV-Manipulationen durch eine hochwertige Sicherheitssoftware stark eingeschränkt.
Für das verbleibende Restrisiko wird in Zusammenarbeit mit ausgewählten Spezialversicherern ein Absicherungskonzept erstellt und umgesetzt.
Deckungslücke in der Betriebshaftpflicht
Ein mittelständischer Zulieferer stellt elektronische Bauteile für namenhafte Automotive-Hersteller her. Die Firma produziert u.a. Platinen für Steuergeräte unterschiedlicher Fahrzeuge.
Nach den ersten zehn Lieferungen stellt bei der Endkontrolle ein Autohersteller eine schadhafte Lieferung fest. Bei einigen Bauteilen sind Lötstellen mangelhaft. Um herauszufinden, wie viele Bauteile davon betroffen sind, muss die komplette Charge in einem kostspieligen Verfahren überprüft werden.
Der Zulieferer hatte rechtzeitig vor der ersten Auslieferung der Bauteile eine Überprüfung seiner Firmenversicherung durch UFS genutzt. UFS hatte dabei Deckungslücken in der bestehenden Betriebs- bzw. Produkthaftpflicht festgestellt und den Einschluss der sogenannten „Prüf- und Sortierkosten“ vorgenommen. Diese Ergänzung sorgt nun dafür, dass der Versicherer die Kosten für die Überprüfung der mangelhaften Charge übernimmt.
Wechselnde Lagerbestände erfordern eine flexible Absicherung
Ein Baustoffhändler errichtet im Zuge seiner Expansion an verschiedenen Standorten im Rhein-Main Gebiet drei neue Lagerhallen.
Die Herausforderung für seine Risikoabsicherung: Der Gesamtwert aller zu lagernden Baustoffe in Höhe von ca. € 1.000.000,- kann bis zu 40% abweichen und die Verteilung auf die verschiedenen Lagerorte variiert täglich.
Da die klassische Inhaltsversicherung lediglich einen Risikoort mit fester Versicherungssumme absichert, muss der Schutz individuell gestaltet werden.
UFS vereinbart mit einem geeigneten Versicherer, dass der Gesamtinhaltswert inklusive der Schwankungen abgesichert ist und die Bestände frei zwischen den Lagern wechseln können.